Kassensysteme für Bäckerei, Gastronomie und Handel
Kassensysteme für Bäckerei, Gastronomie und Handel

KassenSichV und TSE

Was ist die KassenSichV?

Daten, die mittels Kasse (elektronischem Aufzeichnungssystem) erfasst werden, sind ab 01.01.2020 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen. Diese Daten sind der Finanzverwaltung anlässlich Außenprüfung oder Kassennachschau über eine einheitliche digitale Schnittstelle (§4 KassenSichV) zur Verfügung zu stellen.

Was ist die Belegausgabepflicht?

Dem Kunden ist zwingend der Kassenbeleg auszuhändigen!

Anmeldung der Kasse beim zuständigen Finanzamt!!!

Kassensysteme, die vor dem 01.01.2020 angeschafft wurden sind bis spätestens 31.01.2020 bei Finanzamt zu melden.
Wir als Ihr Kassenfachhändler übernehmen gerne die Anmeldung der Kasse beim Finanzamt mit den richtigen notwendigen Angaben.
Die Anmeldung neuer Kassen muss spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme erfolgen.

Abwarten oder Handeln?

Wir rechnen mit einem hohen Bestellaufkommen bzw. Update-Aufträgen unserer Bestandskundensysteme ab Dezember 2019/ Januar 2020. Bei Neuanschaffung eines Kassensystems sollten Sie auf jeden Fall zeitnah bestellen bzw. eine Update-Termin mit uns vereinbaren.
Vermeiden Sie längere Wartezeiten und melden Sie sich sofort für eine unverbindliche kostenfreie Beratung bezüglich KassenSichV 2020 und TSE!

 

Holzner Kassensysteme GmbH
Hochstr. 12
67700 Niederkirchen

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

+49 6363 993522+49 6363 993522

 

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